Rechtsprechung
   BSG, 07.03.2019 - B 9 V 40/18 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,8577
BSG, 07.03.2019 - B 9 V 40/18 B (https://dejure.org/2019,8577)
BSG, Entscheidung vom 07.03.2019 - B 9 V 40/18 B (https://dejure.org/2019,8577)
BSG, Entscheidung vom 07. März 2019 - B 9 V 40/18 B (https://dejure.org/2019,8577)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,8577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 20.02.2018 - B 10 LW 3/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 07.03.2019 - B 9 V 40/18 B
    Wird ein Rechtsstreit - wie hier - ohne mündliche Verhandlung entschieden, tritt an die Stelle des Schlusses der mündlichen Verhandlung im Falle einer Entscheidung durch Beschluss die Anhörung nach § 153 Abs. 4 S 2 SGG (vgl BSG Beschluss vom 20.2.2018 - B 10 LW 3/17 B - Juris RdNr 7).

    Aber selbst wenn sich die Beschwerde auf einen Beweisantrag bezöge, den das LSG in seinem Beschluss wiedergegeben hätte oder der nach der Anhörung gemäß § 153 Abs. 4 S 2 SGG aufrechterhalten worden wäre, hat die Klägerin auch nicht hinreichend dargelegt, dass sich das LSG auf der Grundlage seiner eigenen Rechtsauffassung zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt sehen müssen, weil nach den vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt erkennbar offengeblieben sind (vgl BSG Beschluss vom 20.2.2018 - B 10 LW 3/17 B - Juris RdNr 8 mwN).

  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 8/14 B

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - sozialgerichtliches

    Auszug aus BSG, 07.03.2019 - B 9 V 40/18 B
    Da somit ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 153 Abs. 4 S 1 SGG nicht hinreichend substantiiert dargetan ist, liegt auch eine sinngemäß gerügte fehlerhafte Besetzung des LSG aufgrund der Entscheidung durch Beschluss ohne ehrenamtliche Richter nicht vor (vgl Senatsbeschluss vom 23.3.2016 - B 9 SB 83/15 B - Juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 12.2.2015 - B 10 ÜG 8/14 B - SozR 4-1720 § 198 Nr. 8 RdNr 18 mwN).
  • BSG, 21.07.2010 - B 7 AL 60/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vertretungszwang vor dem BSG -

    Auszug aus BSG, 07.03.2019 - B 9 V 40/18 B
    Ein Rechtsanwalt muss in der Lage sein, ohne Hilfe durch das Gericht eine Nichtzulassungsbeschwerde ordnungsgemäß zu begründen (stRspr, zB BSG Beschluss vom 21.7.2010 - B 7 AL 60/10 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 02.05.2017 - B 5 R 401/16 B

    Höhere Altersrente; Grundsatzrüge; Über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung

    Auszug aus BSG, 07.03.2019 - B 9 V 40/18 B
    Ein Beschwerdeführer muss daher, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen BSG Beschluss vom 2.5.2017 - B 5 R 401/16 B - Juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 21.10.2010 - B 1 KR 96/10 B
    Auszug aus BSG, 07.03.2019 - B 9 V 40/18 B
    Denn das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren fehlt, wenn die Frage bereits höchstrichterlich geklärt ist und ihre Beantwortung keinem vernünftigen Zweifel unterliegt (vgl zB BSG Beschluss vom 21.10.2010 - B 1 KR 96/10 B - RdNr 7 mwN).
  • BSG, 07.10.2016 - B 9 V 28/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - umfangreiche und

    Auszug aus BSG, 07.03.2019 - B 9 V 40/18 B
    Dies ist aber selbst dann nicht der Fall, wenn es eine höchstrichterliche Entscheidung in ihrer Tragweite für den entschiedenen Fall lediglich verkannt haben sollte (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 7.10.2016 - B 9 V 28/16 B - Juris RdNr 26; BSG Beschluss vom 9.5.2017 - B 13 R 240/16 B - Juris RdNr 20 mwN).
  • BSG, 28.02.2018 - B 1 KR 65/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 07.03.2019 - B 9 V 40/18 B
    Ein Beschwerdeführer kann diese gesetzlichen Beschränkungen der Verfahrensrüge in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG - soweit sie reichen - nicht dadurch erfolgreich umgehen, dass er die Rügen in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung kleidet (vgl BSG Beschluss vom 28.2.2018 - B 1 KR 65/17 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 31.07.2017 - B 13 R 140/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 07.03.2019 - B 9 V 40/18 B
    Ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die höchstrichterliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (stRspr, zB BSG Beschluss vom 13.12.2017 - B 5 R 256/17 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 13 R 140/17 B - Juris RdNr 12 f).
  • BSG, 09.05.2017 - B 13 R 240/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 07.03.2019 - B 9 V 40/18 B
    Dies ist aber selbst dann nicht der Fall, wenn es eine höchstrichterliche Entscheidung in ihrer Tragweite für den entschiedenen Fall lediglich verkannt haben sollte (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 7.10.2016 - B 9 V 28/16 B - Juris RdNr 26; BSG Beschluss vom 9.5.2017 - B 13 R 240/16 B - Juris RdNr 20 mwN).
  • BSG, 25.10.2017 - B 1 KR 18/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 07.03.2019 - B 9 V 40/18 B
    Auf Mängel in der Beweiswürdigung kann die Nichtzulassungsbeschwerde zudem selbst dann nicht gestützt werden, wenn offensichtliche Widersprüche zwischen der Folgerung des Gerichts und der Aussage von Sachverständigen vorliegen sollten (vgl BSG Beschluss vom 25.10.2017 - B 1 KR 18/17 B - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 8.10.1992 - 13 BJ 89/92 - Juris RdNr 5).
  • BSG, 21.12.2017 - B 9 SB 70/17 B

    Schwerbehindertenrecht; Verfahrensrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs;

  • BSG, 13.12.2017 - B 5 R 256/17 B

    Höhere Altersrente für besonders langjährig Versicherte unter Berücksichtigung

  • BSG, 23.03.2016 - B 9 SB 83/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BSG, 10.01.2005 - B 1 KR 69/03 B

    Kostenerstattungsanspruch in der Krankenversicherung bei Unvermögen der

  • BSG, 24.05.2018 - B 9 V 52/17 B

    Anspruch auf Rentenleistungen nach dem OEG

  • BSG, 08.10.1992 - 13 BJ 89/92

    Beschwerde wegen nicht nachvollziehbarer Begründung eines Versicherungsanspruchs

  • BSG, 04.01.2022 - B 9 V 22/21 B

    Entschädigungsleistungen nach dem OEG wegen Misshandlungen durch einen

    Das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren fehlt aber, wenn die Frage bereits höchstrichterlich geklärt ist und ihre Beantwortung keinem vernünftigen Zweifel unterliegt (vgl zB BSG Beschluss vom 7.3.2019 - B 9 V 40/18 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 18.10.2021 - B 9 V 29/21 B

    Feststellung eines höheren Grades von Schädigungsfolgen; Grundsatzrüge im

    Denn das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren fehlt, wenn die Frage bereits höchstrichterlich geklärt ist und ihre Beantwortung keinem vernünftigen Zweifel unterliegt (vgl zB BSG Beschluss vom 7.3.2019 - B 9 V 40/18 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 30.09.2021 - B 9 V 25/21 B

    Herabsetzung des Grades von Schädigungsfolgen wegen der Folgen eines sexuellen

    Denn das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren fehlt, wenn die Frage bereits höchstrichterlich geklärt ist und ihre Beantwortung keinem vernünftigen Zweifel unterliegt (vgl zB BSG Beschluss vom 7.3.2019 - B 9 V 40/18 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 11.08.2021 - B 9 V 64/20 B

    Anspruch auf Beschädigtenrente; Grundsatzrüge im

    Denn das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren fehlt, wenn die Frage bereits höchstrichterlich geklärt ist und ihre Beantwortung keinem vernünftigen Zweifel unterliegt (vgl zB Senatsbeschluss vom 7.3.2019 - B 9 V 40/18 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 25.02.2020 - B 9 V 53/19 B

    Herabsetzung ein festgestellten Grades der Schädigungsfolgen

    Denn das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren fehlt, wenn die Frage bereits höchstrichterlich geklärt ist und ihre Beantwortung keinem vernünftigen Zweifel unterliegt (vgl zB Senatsbeschluss vom 7.3.2019 - B 9 V 40/18 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 09.08.2022 - B 9 V 15/22 B

    Versorgungsleistungen nach dem OEG ; Grundsatzrüge im

    Denn das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren fehlt, wenn die Frage bereits höchstrichterlich geklärt ist und ihre Beantwortung keinem vernünftigen Zweifel unterliegt (vgl zB BSG Beschluss vom 7.3.2019 - B 9 V 40/18 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 27.08.2020 - B 9 V 9/20 B

    Beschädigtenrente nach dem OEG

    Denn das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren fehlt, wenn die Frage bereits höchstrichterlich geklärt ist und ihre Beantwortung keinem vernünftigen Zweifel unterliegt (vgl zB Senatsbeschluss vom 7.3.2019 - B 9 V 40/18 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 14.08.2020 - B 9 SB 25/20 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

    Die im pflichtgemäßen Ermessen des LSG stehende Entscheidung, die Berufung durch Beschluss zurückzuweisen, kann das BSG als Revisionsgericht nur auf fehlerhaften Gebrauch - dh sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen des LSG - überprüfen (stRspr; vgl zB Senatsbeschluss vom 7.3.2019 - B 9 V 40/18 B - juris RdNr 14; Senatsbeschluss vom 24.5.2018 - B 9 V 52/17 B - juris RdNr 5) .
  • BSG, 03.11.2021 - B 9 V 23/21 B

    Anspruch auf Gewährung einer Beschädigtenrente; Grundsatzrüge im

    Denn das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtfrage in einem Revisionsverfahren fehlt, wenn ihre Beantwortung nach der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung keinem vernünftigen Zweifel unterliegt, die Frage also bereits geklärt ist (vgl zB BSG Beschluss vom 7.3.2019 - B 9 V 40/18 B - juris RdNr 7 mwN) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht